Informationspflicht nach BattG (Batteriegesetz)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batteriegesetz im Sinne des §18 BattG auf folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Abgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in Ihrer unmittelbaren Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können die Batterien auch per Post an uns zurücksenden, wobei wir Ihnen auf jeden Fall sogar das Briefporto für den Rückversand der Altbatterie übernehmen.
Kennzeichnungspflichtige Batterien und Akkus sind mit einem der beiden nachstehenden Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltigen ausschlaggebenden Schwermetalls versehen. Beide Symbole haben die gleiche Bedeutung.

Das chemische Symbol „Cd“ für Cadmium, „Pb“ für Blei und „Hg“ für Quecksilber wird unter dem Zeichen abgebildet.


















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